Preisliste & Leistungskonzept

 


Wohnraumstrukturierung & Alltagshilfe für Anträge auf Kostenübernahme (Beihilfe, Jobcenter § 16 SGB II, Jugendamt § 27 ff. SGB VIII)

Zweckbestimmung für Kostenübernahmeanträge & Behörden:

Praktische Alltagsunterstützung und sozialintegrative Wohnraumstrukturierung zur Wiederherstellung und Sicherung einer eigenständigen Haushaltsführung sowie zur Abwendung von Überforderungssituationen im häuslichen Umfeld.

1. Einzel-Stundensätze


Leistung Beschreibung / Umfang Stundensatz (netto)  
Alltagshilfe Praktische Unterstützung bei der Ausmistung, Grundordnung und Umgestaltung von Wohnräumen gemeinsam mit den Klienten vor Ort. 35,00 € / Std.
Fachleistungsstunden Fachspezifische Strukturierung, Beratung, Erstellung individueller Ordnungssysteme, Berichterstattung und behördliche Dokumentation. 45,00 € / Std.

2. Pauschale Förderpakete


Förderpaket Zielgruppe & Zielsetzung Umfang & Enthaltene Leistungen Pauschalbetrag (netto)  
Paket 1: Basisstrukturierung (Problembereich) Gezielte Intervention bei akuten Problembereichen (z. B. Küche, Kinderzimmer, Eingangs-/Lagerbereich). 4 Stunden Vor-Ort-EinsatzErstaufnahme & Sortierung des ProblembereichsSchaffung einer grundlegenden OrdnungErstellung eines einfachen Handlungsleitfadens 140,00 € (4 Std. à 35,00 €)
Paket 2: Alltagsstabilisierung (Umfassendes Projekt) Umfassende Begleitung für komplexe Überforderungslagen im gesamten Wohnraum. 10 Stunden Vor-Ort-EinsatzSystematisches Ausmisten und Strukturieren mehrerer RäumeErarbeitung nachhaltiger Ordnungssysteme gemeinsam mit den KlientenEinüben von Alltagsroutinen zur dauerhaften Entlastung 350,00 € (10 Std. à 35,00 €)
Paket 3: Nachbetreuung & Festigung (Nachsorge) Sicherung des Erfolgs im Anschluss an Paket 1 oder Paket 2 nach einigen Wochen. 3 Stunden Vor-Ort-EinsatzReflexion und Überprüfung der etablierten StrukturenFeinjustierung der Ordnungssysteme bei NachsteuerungsbedarfFestigung der Eigenständigkeit der Klienten 105,00 € (3 Std. à 35,00 €)

3. Rechtsgrundlagen & Allgemeine Bestimmungen  


  • Abrechnung nach SGB II (§ 16 SGB II): Als Leistung zur Eingliederung und sozialintegrativen Unterstützung für Erwerbsfähige und deren Familienangehörige zur Stabilisierung des häuslichen Umfelds.
  • Abrechnung nach SGB VIII (§ 27 ff. SGB VIII): Als ambulante Hilfe zur Erziehung (Erhalt und Wiederherstellung geordneter Wohn- und Lebensverhältnisse zum Wohl des Kindes).
  • Erstgespräch: Erstgespräche und Vor-Ort-Begehungen erfolgen im Rahmen des regulären Stundensatzes bzw. sind direkt in den gebuchten Paketstunden enthalten (kein kostenfreies Erstgespräch).
  • Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt stundengenau nach erbrachtem Zeitaufwand oder paketweise gemäß Vereinbarung mit dem jeweiligen Träger/Amt.

Stand: August 2026 | Alle Preise zzgl. eventuell anfallender Fahrtkosten oder Auslagen nach vorheriger Absprache.