Wohnraumstrukturierung & Alltagshilfe für Anträge auf Kostenübernahme (Beihilfe, Jobcenter § 16 SGB II, Jugendamt § 27 ff. SGB VIII)
Zweckbestimmung für Kostenübernahmeanträge & Behörden:
Praktische Alltagsunterstützung und sozialintegrative Wohnraumstrukturierung zur Wiederherstellung und Sicherung einer eigenständigen Haushaltsführung sowie zur Abwendung von Überforderungssituationen im häuslichen Umfeld.
1. Einzel-Stundensätze
| Leistung | Beschreibung / Umfang | Stundensatz (netto) |
| Alltagshilfe | Praktische Unterstützung bei der Ausmistung, Grundordnung und Umgestaltung von Wohnräumen gemeinsam mit den Klienten vor Ort. | 35,00 € / Std. |
| Fachleistungsstunden | Fachspezifische Strukturierung, Beratung, Erstellung individueller Ordnungssysteme, Berichterstattung und behördliche Dokumentation. | 45,00 € / Std. |
2. Pauschale Förderpakete
| Förderpaket | Zielgruppe & Zielsetzung | Umfang & Enthaltene Leistungen | Pauschalbetrag (netto) |
| Paket 1: Basisstrukturierung (Problembereich) | Gezielte Intervention bei akuten Problembereichen (z. B. Küche, Kinderzimmer, Eingangs-/Lagerbereich). | 4 Stunden Vor-Ort-EinsatzErstaufnahme & Sortierung des ProblembereichsSchaffung einer grundlegenden OrdnungErstellung eines einfachen Handlungsleitfadens | 140,00 € (4 Std. à 35,00 €) |
| Paket 2: Alltagsstabilisierung (Umfassendes Projekt) | Umfassende Begleitung für komplexe Überforderungslagen im gesamten Wohnraum. | 10 Stunden Vor-Ort-EinsatzSystematisches Ausmisten und Strukturieren mehrerer RäumeErarbeitung nachhaltiger Ordnungssysteme gemeinsam mit den KlientenEinüben von Alltagsroutinen zur dauerhaften Entlastung | 350,00 € (10 Std. à 35,00 €) |
| Paket 3: Nachbetreuung & Festigung (Nachsorge) | Sicherung des Erfolgs im Anschluss an Paket 1 oder Paket 2 nach einigen Wochen. | 3 Stunden Vor-Ort-EinsatzReflexion und Überprüfung der etablierten StrukturenFeinjustierung der Ordnungssysteme bei NachsteuerungsbedarfFestigung der Eigenständigkeit der Klienten | 105,00 € (3 Std. à 35,00 €) |
3. Rechtsgrundlagen & Allgemeine Bestimmungen
- Abrechnung nach SGB II (§ 16 SGB II): Als Leistung zur Eingliederung und sozialintegrativen Unterstützung für Erwerbsfähige und deren Familienangehörige zur Stabilisierung des häuslichen Umfelds.
- Abrechnung nach SGB VIII (§ 27 ff. SGB VIII): Als ambulante Hilfe zur Erziehung (Erhalt und Wiederherstellung geordneter Wohn- und Lebensverhältnisse zum Wohl des Kindes).
- Erstgespräch: Erstgespräche und Vor-Ort-Begehungen erfolgen im Rahmen des regulären Stundensatzes bzw. sind direkt in den gebuchten Paketstunden enthalten (kein kostenfreies Erstgespräch).
- Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt stundengenau nach erbrachtem Zeitaufwand oder paketweise gemäß Vereinbarung mit dem jeweiligen Träger/Amt.
Stand: August 2026 | Alle Preise zzgl. eventuell anfallender Fahrtkosten oder Auslagen nach vorheriger Absprache.

